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Bezirksregierungen NRW

Aufgaben der Verkehrsdezernate

Die Verkehrsdezernate der fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen nehmen u.a. die folgenden Aufgaben wahr:

  • Alle Aufgaben in Verbindung mit der Umsetzung der deutschen Straßenverkehrsordnung,
  • Straßenverkehrsbehörde für die Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen,
  • Aufsicht über die Straßenverkehrsbehörden des übrigen Straßennetzes,
  • Durchführung von Anhörungsverfahren im Rahmen der Planfeststellung von Bundesfernstraßen, Landes- und Kreisstraßen,
  • Genehmigung des Baus der Bundesfernstraßen, Landes- und Kreisstraßen durch Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung,
  • Rechtsaufsicht über die Straßenbaubehörden der Kreise und kreisfreien Städte.